2. Bei Schreibtischen bezieht sich die Holzbezeichnung auf die wesentlichen Flächen der Arbeitsfläche. Die Mitverwendung anderer Holz‐, Folien‐ oder Kunststoffarten ist zulässig und stellt ebenfalls keinen Mangel des Produktes dar.
3. Für die Lieferung der Produkte haftet HOSD gemäß folgender Bestimmungen:
a. Die Produkte sind frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit haben. Andere oder weitergehende Eigenschaften und Merkmale als die ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit der Lieferungen sind nicht geschuldet. Eine über die Gewährleistung für diese Beschaffenheitsvereinbarung hinausgehende Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung, Verwendungsdauer oder Haltbarkeit nach Gefahrübergang wird nur insoweit übernommen, als dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist; im Übrigen obliegt das Eignungs‐ und Verwendungsrisiko ausschließlich dem Kunden. Mit dieser Maßgabe haftet HOSD für einen Sachmangel wie folgt:
b. Weist das Produkt bei Gefahrübergang einen Sachmangel auf, so ist HOSD zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von HOSD durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Nacherfüllung kann nach Wahl von HOSD am Sitz von HOSD oder am Aufstellungsort der Ware erfolgen. Aufwendungen die dadurch entstehen, dass die Ware nach einem anderen Ort als der Niederlassung des Kunden verbracht wird, hat HOSD nicht zu übernehmen, es sei denn der Kunde hat HOSD vor Vertragsabschluss schriftlich in der Bestellung darauf hingewiesen, dass das Produkt an einem anderen Ort als seiner Niederlassung verbracht wird und HOSD dem ausdrücklich zugestimmt hat.
c. Zur Nacherfüllung ist HOSD angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird HOSD diese verweigert, ist HOSD insoweit von der Gewährleistung befreit.
d. Im Fall der Ersatzlieferung hat der Kunde HOSD die mangelhafte Sache zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn HOSD ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.
e. Werden im Rahmen der Nacherfüllung Teile eingebaut, kann der Kunde Sachmängelansprüche bzgl. dieser Teile nur bis zum Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist geltend machen.
f. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, in einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist nicht erfolgt, oder verweigert wird, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Schadens‐ und Aufwendungsersatzansprüche wegen eines Mangels bleiben hiervon unberührt, soweit sie nicht nach § 11 dieser Bedingungen beschränkt oder ausgeschlossen sind.
g. Eine Gewährleistung für Mängel an den gelieferten Produkten, die ihre Ursache in fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, unsachgemäßer Lagerung, ungeeigneter oder unsachgemäße Verwendung sowie im üblichen Verschleiß haben, ist ausgeschlossen. Werden Betriebs‐, Montage‐, Wartungs‐ und Reinigungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen oder Teile ausgewechselt, entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, dass der Kunde nachweist, dass der Mangel hierauf nicht beruht.
h. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
i. Rechte des Kunden wegen Mängel der Produkte setzen voraus, dass der Kunde die Waren unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Erhalt prüft und HOSD unverzüglich über das Vorliegen der Mängel schriftlich informiert; verborgene Mängel müssen HOSD unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.
j. HOSD kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Kunde seine Verpflichtungen nicht in angemessener Höhe erfüllt.
§ 11 Haftungsbegrenzung
- Im Falle einer Pflichtverletzung, bei mangelhafter Lieferung oder unerlaubter Handlung, haftet HOSD auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz – vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen – nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet). Jedoch ist die Haftung von HOSD im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt.
- Die in § 11 Nr. 1 dieser Bedingungen enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache im Sinne des § 444 BGB, im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels, im Fall von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall eines Verstoßes gegen Bestimmungen des Datenschutzrechtes sowie einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Im Falle der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht oder eines schon bei Vertragsabschluss bestehenden Leistungshindernisses (§ 311 II, 311 a BGB) beschränkt sich die Ersatzpflicht von HOSD auf das negative Interesse.
- Soweit die Haftung von HOSD ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von HOSD.
- Eine Änderung der Beweislast ist mit den Regelungen des § 11 nicht verbunden.
- Für technische Beratung über Anwendungsmöglichkeiten der Produkte sowie alle hiermit zusammenhängenden sonstigen Angaben durch HOSD oder für HOSD Handelnde haftet HOSD nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusicherung, vorausgesetzt, dass der Kunde die für eine ordnungsgemäße Beratung erforderlichen Informationen vollständig und richtig erteilt hat.
§ 12 Verjährung
Ansprüche des Kunden, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, verjähren vorbehaltlich des § 445b BGB einheitlich in einem Jahr nach Ablieferung der Produkte. Dies gilt unabhängig davon, ob die Pflichtverletzung in einem Sachmangel oder in der Verletzung einer sonstigen Vertragspflicht besteht. Für Personenschäden, Schäden, die unter das Produkthaftungsgesetz und das Datenschutzrecht fallen und Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bleibt es bei der gesetzlichen Verjährung.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Die Hinweise von HOSD zum Datenschutz finden sich unter www.hosd‐gmbh.de.
- Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten das für den Sitz von HOSD zuständige Gericht.
- Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN‐Kaufrechts anwendbar.
- Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.